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Der Freudejoker - Die Urlaubskasse für clevere Kreuzfahrer

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Bonuserwerb (Freudejoker)

1. Allgemeines

Die EURESA Consulting GmbH
mit Sitz in der Graf-Siegfried-Straße 6
in 54439 Saarburg,
Gf.: Johannes Nicknig,
HR-Nummer: HRB 41605

(im Folgenden „Anbieter“) bietet Kunden ihrer Reisevermittlungstätigkeit die Möglichkeit, sich auf der Internetseite www.freudejoker.de einen oder mehrere zusätzliche Boni (sog. „Freudejoker“) zu sichern.

Der Freudejoker ist ein Bonus in Form eines Anspruchs des Kunden gegen den Anbieter auf einen bestimmten Betrag an Bordguthaben für eine zukünftige, noch unbestimmte, beim Anbieter zu buchende Schiffsreise, den sich der Kunde durch eine auf die zukünftige Schiffsreise zu leistende Vorauszahlung schon vor der eigentlichen Reisebuchung sichern kann.

2. Anwendungsbereich

Der als Freudejoker vom Kunden erworbene Bonus gilt nur für Schiffsreisen, die über den Anbieter gebucht werden.

3. Voraussetzung: sog. Vorauszahlung

3.1. Vorauszahlung

Die Erlangung eines Bonus in Form eines Freudejokers ist von der Leistung einer Vorauszahlung durch den Kunden an den Anbieter abhängig. Bei der Vorauszahlung handelt es sich um eine auf eine noch unbestimmte, weil erst zukünftig beim Anbieter zu buchende, Schiffsreise anrechenbare Zahlung des Kunden.

Die Vorauszahlungen sind jeweils i.H.v. 100 € zu leisten.

3.2. Wertstaffelung

Für eine jede solche Vorauszahlung in Höhe von 100 € erhält der Kunde einen sog. Freudejoker (Bonus). Der konkrete Wert eines jeden Freudejokers bestimmt sich in Abhängigkeit von der Anzahl der in einem Vorgang getätigten Vorauszahlungen, d.h. je mehr Vorauszahlungen i.H.v. 100 € zeitgleich getätigt werden, desto höher ist der Wert des einzelnen Freudejokers.

Es können maximal vier Vorauszahlungen gleichzeitig getätigt werden (4 x 100 €).

Der Wert des Freudejokers ergibt sich in Abhängigkeit der Anzahl der getätigten Vorauszahlungen gestaffelt nach folgenden vier Wertstufen:

Wertstufe 1: Im Falle der Leistung einer Vorauszahlung des Kunden in Höhe von 1 x 100 € = 100 € sichert sich dieser einen Freudejoker (sog. „Entdecker“) und der Wert dieses einzelnen Freudejokers „Entdecker“ entspricht einem Bordguthaben in Höhe von 15 € (Gesamtwert des erworbenen Freudejokers vor Einlösung: 1 x 15 € = 15 €).

Wertstufe 2: Im Falle der Leistung zweier Vorauszahlungen des Kunden in Höhe von 2 x 100 € = 200 € sichert sich dieser zwei Freudejoker (sog. „Abenteurer“) und der Wert jedes einzelnen Freudejokers „Abenteurer“ entspricht einem Bordguthaben in Höhe von 20 € (Gesamtwert des erworbenen Freudejokers vor Einlösung: 2 x 20 € = 40 €).

Wertstufe 3: Im Falle der Leistung dreier Vorauszahlungen des Kunden in Höhe von 3 x 100 € = 300 € sichert sich dieser drei Freudejoker (sog. „Wellenreiter“) und der Wert jedes einzelnen Freudejokers „Wellenreiter“ entspricht einem Bordguthaben in Höhe von 25 € (Gesamtwert des erworbenen Freudejokers vor Einlösung: 3 x 25 € = 75 €).

Wertstufe 4: Im Falle der Leistung vierer Vorauszahlungen des Kunden in Höhe von 4 x 100 € = 400 € sichert sich dieser vier Freudejoker (sog. „Weltenbummler“) und der Wert jedes einzelnen Freudejokers „Weltenbummler“ entspricht einem Bordguthaben in Höhe von 30 € (Gesamtwert des erworbenen Freudejokers vor Einlösung: 4 x 30 € = 120 €).

Die Werthaltigkeit eines Freudejokers bestimmt sich über die ganze Zeit des Bestehens des Vertragsverhältnisses bis einschließlich zu seiner Einlösung (Ziff. 6) in Abhängigkeit der bei Sicherung des Bonus zeitgleich geleisteten Vorauszahlungen.
Soweit der Kunde infolge Widerrufs (Ziff. 10), Kündigung (Ziff. 9) oder in sonstiger Form sein(e) Vorauszahlung(en) ganz oder teilweise zurückverlangt, ohne dass diese auf eine beim Anbieter gebuchte Schiffsreise angerechnet worden sind, reduziert sich der Wert aller gleichzeitig erworbenen Freudejoker des Kunden in Abhängigkeit der beim Anbieter verbleibenden Vorauszahlungsbeträge entsprechend der Staffelung in Ziff. 3.1.
Beispiel: Sichert sich ein Kunde drei Freudejoker im Wert von je 25 € Bordguthaben durch Zahlung von 3 x 100 € = 300 € und bucht er danach eine Schiffsreise beim Anbieter, leitet dieser 100 € Vorauszahlung an den Reiseveranstalter weiter und schreibt dem Einlösenden vor Reisebeginn Bordguthaben i.H.v. 25 € auf die entsprechende Kabine gut. Fordert der Kunde dann nach erfolgter Reise durch Kündigung die verbliebenen 2 x 100 € Vorauszahlung zurück, so ergibt sich aus der Differenz von Vorauszahlung und Rückforderungsbetrag eine korrigierte Wertstufe des Freudejokers (hier: Wertstufe 1). Der Kunde erhält somit 190 € zurück (Vorauszahlung i.H.v. 200 € abzüglich 10 € Wertberichtigung des Freudejokers).

3.3. Wertstaffelung in Rahmen von Sonderaktionen

Abweichend zu den in 3.2 genannten Wertstaffelungen können im Rahmen von zeitlich befristeten Sonderaktionen des Anbieters Freudejoker mit laut jeweiliger Ausschreibung geltenden Wertstufen angeboten werden. Diese gehen mit Sonderregelungen in Ziff. 9 einher.

4. Vertragsschluss

Mit Tätigung der Vorauszahlung durch den Kunden nach Ziff. 3 kommt ein Vertrag zwischen diesem und dem Anbieter zustande. Die Vorauszahlung nach Ziff. 3 gilt in Abhängigkeit der vom Kunden gewählten Zahlungsmethode als getätigt

  • bei der Zahlungsmethode PayPal
    im Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal durch den Kunden,
  • bei der Zahlungsmethode Sofortüberweisung
    im Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an die SOFORT AG durch den Kunden,
  • bei der Zahlungsmethode Kreditkarte
    im Zeitpunkt der Bestätigung der Anweisung zur Belastung der Kreditkarte an den vom Anbieter beauftragten Zahlungsdienstleister durch den Kunden,
  • bei der Zahlungsmethode Rechnung
    im Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Konto des Anbieters.

Der Kunde muss volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein.

5. Ablauf nach Vertragsschluss

Nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine E-Mail entsprechend der von ihm geleisteten Vorauszahlung(en) mit jeweils (einem Downloadlink zu) einem eigenen Dokument für jeden gesicherten Freudejoker, auf denen der entsprechende Wert des damit verbundenen Bonus vermerkt ist. Das Dokument enthält einen Code zur Identifizierung und Einlösung des jeweiligen Freudejokers.
In der gleichen E-Mail erhält der Kunde ebenfalls eine Rechnung über die geleistete bzw. zu leistende Vorauszahlung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Dokumente sowie die Rechnung jedenfalls bis zur erfolgreichen Einlösung des Bonus (Ziff. 6) aufzubewahren. Ein Versand der Dokumente in Papierform erfolgt nicht.

6. Einlösung

6.1. Allgemeines zur Einlösung

Der/ die Freudejoker ist / sind übertragbar und nicht personengebunden. Die Einlösung eines Freudejokers ist nur in Kombination mit der Inanspruchnahme der Vorauszahlung durch ein und dieselbe Person möglich. Kunde und Einlösender des/r Freudejoker(s) müssen nicht identisch sein. Die gewerbliche Weitergabe ist ausgeschlossen. Die Vorauszahlung für den erworbenen Freudejoker muss zum Zeitpunkt der Einlösung vollständig bezahlt sein.

Innerhalb einer Buchung (maßgeblich ist die Buchungsnummer des Reiseveranstalters) einer Schiffsreise beim Anbieter kann für jede Kabine mit mindestens einem Vollzahler nur ein Freudejoker eingelöst werden. Eine Übertragung des Bordguthabens auf eine andere Kabine ist nicht möglich.

Die Freudejoker sind nur auf der Internetseite www.freudejoker.de über das dort bereitgestellte Formular einzulösen. Mit der Einlösung des Freudejokers erfolgt zugleich die Anrechnung der mit dem Freudejoker verbundenen Vorauszahlung auf den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter.

Das Formular ist vom Einlösenden vollständig auszufüllen. Unvollständige oder unrichtige Informationen können dazu führen, dass die Einlösung bzw. Anrechnung nicht oder nur verzögert erfolgt. Daraus entstehende Mehrkosten gehen zulasten des Einlösenden.

6.2. Zeitpunkt der Einlösung

Eine Einlösung eines Freudejokers kann nur nach der erfolgreichen Buchung einer Schiffsreise beim Anbieter erfolgen. Zugleich muss sie vor Begleichung des vollständigen Reisepreises durch den Kunden gegenüber dem Reiseveranstalter getätigt werden (vgl. Ziff. 3).

Der nachträgliche Erwerb sowie die Einlösung eines Freudejokers auf eine bereits gebuchte Schiffsreise sind ausgeschlossen. Für die rechtzeitige Einlösung des Freudejokers hat der Kunde Sorge zu tragen. Soweit Kunde und Einlösender personenverschieden sind, ist der Kunde des Freudejokers dafür verantwortlich, den Einlösenden über die Einlösungsbedingungen zu informieren.

Bei einer verspäteten Einlösung des Freudejokers behält dieser seine Gültigkeit und kann für eine spätere Reise eingelöst werden. Dafür ist eine erneute Einsendung des Formulars zur Einlösung durch den Einlösenden notwendig.

6.3. Folgen der Einlösung

Nach erfolgter Einlösung des Freudejokers erhält der Einlösende eine E-Mail, in der ihm die erfolgreiche Anrechnung des Bonus und die Weiterleitung der Vorauszahlung als Anzahlung auf den Reisepreis an den Reiseveranstalter bestätigt werden. Über die Gutschrift des Bordguthabens auf die Schiffskabinen wird der Einlösende ca. vierzehn Tage vor Reiseantritt informiert.

Pro eingelöstem Freudejoker wird jeweils eine Vorauszahlung i.H.v. 100 € für die bei der Einlösung angegebene Buchung an den Reiseveranstalter weitergeleitet. Das dem Wert des Freudejokers entsprechende Bordguthaben steht dem Reisenden ab Reiseantritt zur Verfügung.

Nach erfolgter Anrechnung gilt die Vorauszahlung als verwendet und kann nicht mehr erstattet werden. Im Falle einer Stornierung der Reise durch den Kunden, erhält er die Vorauszahlung im Rahmen der Verrechnung seiner Stornogebühren vom Reiseveranstalter zurück. Der Anspruch auf den Bonus verfällt im Falle der Stornierung.

7. Sonstiges

Der Kunde ist für die Richtigkeit der im Rahmen des Vertragsschlusses hinterlegten E-Mail-Adresse sowie seiner Rechnungsadressdaten verantwortlich.
Technische Probleme im Rahmen der Zusendung der E-Mails mit den Dokumenten des/r Freudejoker(s) gehen zulasten des Kunden, soweit sie nicht unmittelbar in die Sphäre des Anbieters fallen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass E-Mails des Anbieters nicht durch ein vom Kunden verwendetes Programm bzw. durch dessen Provider als Spam deklariert werden. Soweit die Bestätigungs-E-Mail nicht unverzüglich nach Leistung der Vorauszahlung beim Kunden eintrifft, hat dieser den Anbieter darüber unverzüglich zu informieren.

Die Werthaltigkeit des Freudejokers bezieht sich auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses (s. Ziff. 4). Veränderungen in der Produktausgestaltung (z.B. Preise, Bordguthaben, etc.) durch den Reiseveranstalter lassen die Leistungspflicht des Anbieters unberührt. Die betragsmäßige Ausgestaltung der Freudejoker ist vorbehaltlich der Produktausgestaltung des Reiseveranstalters. Im Falle einer Änderung durch den Reiseveranstalter erfolgt vorrangig – soweit möglich – eine Wertberichtigung verbunden mit der Auszahlung des Differenzbetrages und nur nachrangig eine vollständige Erstattung des Bonusbetrages durch Auszahlung in der ursprünglichen Höhe.

Der gewählte Freudejoker wird ausschließlich in Euro ausgestellt. Die Ausstellung in einer anderen Währung ist ausgeschlossen. Eine Auszahlung des Freudejokers in bar ist ausgeschlossen.

Im Falle einer Stornierung oder des Nichtantritts der Reise aufgrund höherer Gewalt scheidet eine Erstattung des Bordguthabens aus.

Der Freudejoker ist mit anderen Aktionen der Reiseveranstalter und der EURESA Consulting GmbH kombinierbar.

8. Verzinsung

Die vom Kunden geleistete Vorauszahlung wird vom Anbieter nicht verzinst. Der Kunde erhält vom Anbieter über den Freudejoker hinaus keine Gegenleistung für seine Vorauszahlung.

9. Vertragsbeendigung

Ein Freudejoker ist so weit unbegrenzt gültig und verfällt nicht, wie die von Kunden getätigte Vorauszahlung (Ziff. 3) nicht widerrufen, gekündigt oder in sonstiger Weise zurückgefordert wurde (Ziff. 9.1 u. 9.2).

9.1. Kündigung durch den Kunden

Der Kunde ist bis zur Einlösung eines Freudejokers nach Ziff. 6 jederzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vierzehn Tagen schriftlich oder in elektronischer Form bezogen auf die geleisteten Vorauszahlungen ganz oder teilweise zu kündigen und die entsprechenden, noch nicht auf eine Schiffsreise angerechneten, Vorauszahlungen zurückzufordern. Dieses Recht gilt nicht für im Rahmen von Sonderaktionen geleistete Vorauszahlungen.
Soweit der Kunde von diesem Recht Gebrauch macht, entfällt der Anspruch des Kunden auf die noch nicht eingelösten Freudejoker und das damit verbundene Bordguthaben. Zugleich erhält der Kunde die noch nicht verwendeten Vorauszahlungen abzüglich des Betrags, der sich aus der Differenz zwischen der ursprünglich gewährten Wertstufe und der nach Rückforderung verbleibenden Wertstufe des Bonus ergibt (sog. Wertberichtigung), zurück.
Beispiel: Sichert sich ein Kunde drei Freudejoker im Wert von je 25 € Bordguthaben durch Zahlung von 3 x 100 € = 300 € und bucht er danach eine Schiffsreise beim Anbieter, leitet dieser 100 € Vorauszahlung an den Reiseveranstalter weiter und schreibt dem Einlösenden vor Reisebeginn Bordguthaben i.H.v. 25 € auf die entsprechende Kabine gut. Fordert der Kunde dann nach erfolgter Reise durch Kündigung die verbliebenen 2 x 100 € Vorauszahlung zurück, so ergibt sich aus der Differenz von Vorauszahlung und Rückforderungsbetrag die neue Wertstufe des Freudejokers (hier: Wertstufe 1). Der Kunde erhält somit 190 € zurück (Vorauszahlung i.H.v. 200 € abzüglich 10 € Wertberichtigung für den Freudejoker).

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.

9.2. Kündigung durch den Anbieter

Unbeschadet des Rechts nach §314 BGB hat der Anbieter das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist unter Rückabwicklung der empfangenen Leistungen zu kündigen, wenn der Kunde, der Einlösende oder ein sonstiger Dritter, der nicht zur Sphäre des Anbieters gehört, mit den Freudejokern Handel treibt, diese entgegen den in den AGB festgehaltenen Bedingungen verwendet oder diese in sonstiger Weise missbräuchlich verwendet oder behandelt.
Der Anbieter ist des Weiteren berechtigt, im Falle der Beendigung des gewerblichen Anbietens von Freudejokern nach Ziff. 1 bereits entstandene Verträge über derartige Boni unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten unter Rückabwicklung der empfangenen Leistungen zu kündigen.
Soweit der Anbieter von einem dieser Rechte Gebrauch macht, entfällt der Anspruch des Kunden auf die noch nicht eingelösten Freudejoker und das damit verbundene Bordguthaben. Zugleich erhält der Kunde die noch nicht verwendeten Vorauszahlungen zurück.

10. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Anbieters für Schäden des Kunden bzw. des Einlösenden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden vom Anbieter oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Anbieter oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Ausgenommen von der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für diese Schäden haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften.

11. Widerruf

Der Kunde hat ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften, über das er im Folgenden belehrt wird.

11.1. Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Ein Teilwiderruf ist nicht möglich. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (EURESA Consulting GmbH, Graf-Siegfried-Straße 6, 54439 Saarburg, Tel.: +49 6581 9996695, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Ziff. 11.3) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

11.2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, sind die empfangenen Leistungen jeweils zurück zu gewähren. Die Rückzahlung der Vorauszahlung erfolgt spätestens binnen vierzehn Tagen nach dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Mit dem Widerruf des Vertragsverhältnisses entfällt Ihr Anspruch auf den Freudejoker und damit auf das Bordguthaben.

11.3. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

- An
EURESA Consulting GmbH
Graf-Siegfried-Straße 6
54439 Saarburg

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum


Stand: 17. November 2015.
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